08-11-2016-gobd

Für die Archivierung gelten ab dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD). Es wird keine Hintertüren mehr geben.

 

Nicht zu Archivieren ist eine Straftat! Achten Sie darauf: Seit dem 1. Januar 2017 sind Verstöße gegen die Aufbewahrungs-/Archivierungspflicht keine Kavaliersdelikte mehr. Wer seine Geschäftsunterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet oder diese erst gar nicht aufbewahrt, begeht eine Straftat.

 

Das heißt konkret

Betroffen ist jedes Unternehmen, das digitalen Geschäftsverkehr durchführt. Werden Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet, z. B. per E-Mail gesendet oder empfangen, MUSS spätestens zum 31. Dezember 2016 gehandelt werden!

Gravierende Folgen für Unternehmen
Am 31. Dezember 2016 schließt sich die letzte Hintertür, die der Gesetzgeber im Sinne einer Übergangsregelung offen gelassen hat. Viele Firmen haben noch nicht erkannt, wie umfangreich die GoBD in die organisatorischen Prozesse eingreifen. Ab dem 1. Januar 2017 gelten die Verordnungen der GoBD uneingeschränkt. Das wird gravierende Folgen für Unternehmen haben. Wirtschaftsprüfer prognostizieren empfindliche Strafen bei Verstoßen gegen die Bestimmungen der GoBD durch den Gesetzgeber.

„Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten einschließlich etwaiger mit dem Gerät elektronisch erzeugter Rechnungen (…) unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden.” Verantwortlichen in allen Unter- nehmen muss klar werden, was das in Kombination mit den weiteren Verordnungsinhalten bedeutet. Viele werden feststellen, dass sie nicht oder nur unzureichend vorbereitet sind und nun erhebliche Gefahr im Verzug ist. Durch den Ablauf der Übergangsfrist wird es für die Geschäftsführer keine Ausreden mehr geben.

Um den Ansprüchen des Gesetzgebers zu genügen, ist ein Archivsystem, das eine technische Unveränderbarkeit liefert, nötig. Die Ablage der Daten in einem Dateisystem erfüllt diese Anforderungen nicht.

Einschätzung eines Rechtsanwalts zum Thema E-Mail Archivierung: http://swd-rechtsanwaelte.de/blog/die-neuen-anforderungen-der-finanzbehoerden-an-die-e-mailspeicherung-fuer-unternehmen-nach-dem-gobd/

Unsere Lösung: Securepoint E-Mail-Archivierung (UMA)
Die Archivierung erfolgt gesetzeskonform, revisionssicher und automatisch nach GoBD, HGB, AO, Basel II sowie BSI TR 03125, dem höchsten deutschen Standard. Die automatische Anbringung von qualifizierten Zeitstempeln zum Schutz vor Manipulation von E-Mails und Dokumenten sorgt für eine sichere, nachweisbare Archivierung. Die Securepoint UMA sorgt zudem dafür, dass Dokumente auf einfachste Weise zum Nachweis wiedergefunden werden können. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Verschärfung der Gesetzeslage vor und setzen Sie auf „Security made in Germany”.

Kurzinformation zur Securepoint E-Mail Archivierung (UMA)

Weitere Informationen zur Securepoint E-Mail-Archivierung (UMA) 

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